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Projektübergreifende Fragen und Antworten
Gehen Parkplätze während der Bauzeit der Verkehrssanierung verloren?
- Insgesamt resultiert betreffend der Anzahl der Parkplätze ein Status quo.
- Auf dem neuen Bahnhofareal werden insgesamt 53 Parkplätze angeboten (46 Park&Ride, 2 Behinderten-Parkplätze sowie 5 Kiss&Ride-Parkplätze)
- Die Parkplätze vor dem Gemeindehaus, beim Achetringeler-Brunnen, werden aufgehoben und im Bereich des alten Bahnhofareals neu angeordnet
- Vor der Post werden neu zwei Parkplätze anstelle von drei Angeboten; auch hier wird der Parkplatz im Bereich des alten Bahnhofareals kompensiert
- Im Bereich des neuen Kreisels werden die 3 Parkplätze vor der Liegenschaft Neuengasse 18 (Ammon) neu seitlich gegenüber der Sense angeordnet
Welche Arbeitszeiten gelten auf der Baustelle und wann muss ich mit entsprechendem Lärm rechnen?
Grundsätzlich wird von Montag bis Freitag, vormittags zwischen 7 und 12 Uhr und nachmittags zwischen 13 und 19 Uhr gearbeitet. Während der Intensivbauphase Stedtli werden die täglichen Arbeitszeiten verlängert, da im Zweischichtbetrieb gearbeitet wird – von 6 bis 22 Uhr. Abweichungen von den normalen Arbeitszeiten, wie beispielsweise Nacht- oder Wochenendarbeiten, werden durch die Bauherrschaft angemeldet.
Die Bauarbeiten verursachen Lärm, Staub und Einschränkungen. Erhalte ich eine Entschädigung?
Während der Sanierung der Ortsdurchfahrt Stedtli sanieren die Gemeinde Laupen sowie weitere Werkeigentümer ihre Leitungen (z. B. Kanalisation, Wasser, Telefonie, Strom, etc.). Das Tiefbauamt des Kantons Bern saniert die Strassen und Gehwege. Wir sind uns bewusst, dass die Bauarbeiten und insbesondere die Intensivbauphase Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Wir bemühen uns, diese so gering wie möglich zu halten.
Die Bauarbeiten sind zu dulden und lösen grundsätzlich keine Entschädigungspflicht aus. Wenn die öffentliche Hand Bauarbeiten ausführt und es dabei zu Immissionen in der Nachbarschaft kommt, schuldet sie nur in ganz seltenen Ausnahmefällen eine Entschädigung. Die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Entschädigung sind sehr restriktiv.
Ob Vermieter temporär Mietzinsreduktionen zu dulden haben, ist eine Frage der individuellen privatrechtlichen Mietvertragsverhältnisse. Diese Frage ist zwischen den Mietparteien, unter Wahrung der dafür geltenden rechtlichen Vorgaben, zu regeln. Es liegt auf der Hand, dass durch Bauarbeiten auch Mieter in verschiedenster Hinsicht betroffen und beeinträchtigt sein können. Deshalb steht diesen grundsätzlich das Recht zu, eine “Mietzinsreduktion” zu fordern. Ein Gesuch um Mietzinsreduktion kann jederzeit schriftlich bei der Schlichtungsstelle Bern-Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern, einreichen.
Amphibienschutzmassnahmen
Wieso müssen so aufwändige und teure Amphibienschutzbauwerke errichtet werden?
Aufgrund der Bundesgesetzgebung sind Massnahmen für den Schutz von Flora und Fauna zwingend vorzusehen. Im Einspracheverfahren musste das Auflageprojekt, welches ursprünglich zwei Durchlässe unter der Neueneggstrasse vorsah, auf drei Durchlässe erweitert werden.
Hochwasserschutz und Revitalisierung Sense
Materialaufbereitungsplatz Saane-Sensespitz. Weshalb an diesem Ort und was wird dort gemacht?
- Mit der Aufbereitung vor Ort können umfangreiche und grossräumige Transporte auf der Strasse vermieden werden, da das Material wieder im Projektperimeter eingebaut wird.
- Der Materialaufbereitungsplatz wurde aufgrund der optimalen Erschliessung durch die Bauumfahrung West bewusst in der Gillenau gewählt.
- Durch die Bauumfahrung West ist während der gesamten Bauzeit eine Anbindung des Aufbereitungsplatzes an beide Uferseiten bzw. an das übergeordnete Verkehrsnetz gewährleistet.
- Auf dem Materialaufbereitungsplatz in der Gillenau werden rund 30’000 m3 bzw. 60’000 t Material zu normierten Gesteinskörnungen aufbereitet, welche im Projekt vor Ort wieder verbaut werden.
- Insgesamt werden über 120’000 m3 Aushubmaterial im Zusammenhang mit den Bauarbeiten verschoben.
Weshalb werden die Rodungen, 2. Etappe erst im Herbst/Winter 2023 durchgeführt?
Am Senselauf leben auch Reptilien. Noch bevor sich diese eine frostsichere Unterkunft im Wasser oder im Boden suchen, müssen diese im Sommer eingefangen und an einen geeigneten Ort gebracht werden. Zum Beispiel in den Tierpark Dälhölzli.
Erst nachdem dieser “Reptilien-Umzug” erfolgt ist, kann mit den Holzerarbeiten/Rodungen der zweiten Etappe begonnen werden. Das ist dann eben erst im Herbst/Winter möglich.
Weshalb befindet sich die Baupiste für den Abtransport des Materials nicht von Beginn der Arbeiten an im Flussraum?
Die Erschliessung der Baustelle soll möglichst lange nicht über den Flussraum erfolgen, um Verzögerungen und Mehraufwand zu vermeiden. Hochwasser könnten z. B. die Baupiste im Flussraum wegspülen oder beschädigen und zu Unterbrüchen auf der Baustelle führen.
Bauumfahrung und öffentlicher Verkehr. Wie funktioniert dieser während des Baus?
Die Antworten können aufgrund laufender Abklärungen erst in Kürze aufgeschaltet werden (Spätsommer 2023).
Bauumfahrung West. Weshalb genau an diesem Ort?
- Anschluss an Kantonsstrasse ist nur unter erschwerten Umständen möglich (zur Verfügung stehender Raum, vertikale Trassierung)
- Provisorium und Ersatzbau wäre für Scheune Graf+Magnenat notwendig gewesen.
- Beeinträchtigung Wohnnutzungen in Hochlage im Bereich Gillenauweg.
- Keine Überkreuzung Fussgänger auf der Wunschlinie von/zu Fussgängersteg; z.B. Weg in die Regio Badi Laupen.
- Erschliessung Aufbereitungsplatz kann flexibler gestaltet werden.
- Mit Oberbodendepot kann Schutz gegen Wohnzone Gillenauweg erstellt werden.
- Ersatzparkplätze im Bereich der westlichen Zufahrt altes Bahnhofareal können angeordnet werden.
Bauumfahrung West: Wieso muss die solange betrieben werden?
- Die Umfahrung dient zu Beginn den Strassen-/Werkleitungsarbeiten in der Neuengasse und am Bärenplatz.
- In einer zweiten Phase der Arbeiten dient sie der Erstellung der neuen Sensebrücke.
Bauumfahrung West: Wie wird verhindert, dass infolge der Baustelle auf dem Gillenauweg Mehrverkehr entsteht?
Im Übergangsbereich vom Gillenauweg zur Bauumfahrungsstrasse wird eine Schrankenanlage eingerichtet, welche nur für Rettungsdienste/Gemeindewerkdienst/Landwirtschaft passiert werden kann. Der Langsamverkehr kann die Schranke ungehindert passieren.
Behindertengerechtes Bauen. Berücksichtigt das Projekt die Behinderten?
- Die Bauten im Bereich des neuen Bahnhofs ermöglichen einen niveaugleichen Einstieg vom/zum Bus bzw. der Bahn
- Auch die Bushaltekanten an der neuen Haltestelle Bärenplatz werden im Form einer Teilerhöhung auf 16 cm behindertengerecht ausgeführt
- Gleichzeitig werden Blinde- und Sehbehinderte mit taktil-visuellen Markierung an den wichtigen Stellen geführt
- Im Weiteren werden alle Randabschlüsse behindertengerecht ausgeführt
Gibt es eine Fussgängerunterführung unter der Bösingenstrasse durch zum neuen Bahnhof Laupen?
Unter der Bösingenstrasse (Kantonsstrasse) hindurch zum neuen Bahnhof Laupen wird keine Fussgängerunterführung realisiert. Die wichtigsten Gründe dafür sind:
- Unterführungen werden von Fussgänger/-innen nur sehr ungern genutzt (soziale Sicherheit)
- sie sind sehr teuer
- die Fussgängerunterführung ist an dieser Stelle aus Platzgründen nicht realisierbar
- Sollte sich während des Betriebs indes zeigen, dass durch die Fussgängerstreifen der Verkehrsablauf auf der Bösingenstrasse eingeschränkt wird würden wir prüfen, ob der Fussgängerstreifen aufzuheben ist, was im Bereich von Tempo 30 möglich bzw. der Regelfall ist.
Fussgängersicherheit: Wird die Situation im Bereich der Neuengasse verbessert?
- Durch den Neubau bzw. der Wiederherstellung des Ursprungzustandes beim ehemaligen Restaurant Sternen (Rückbau der Terrasse) ist es nun möglich, beidseits der Neuengasse einen durchgängigen Gehweg nutzen zu können.
- Gleichzeitig wird das Befahren des Gehweges auf der Südseite durch Poller verhindert. Diese Poller dienen gleichzeitig auch dazu, dass die in den Gehweg ragenden Vordächer geschützt werden.
Kreisel Neuengasse, Bösingenstrasse, Neueneggstrasse (umgangssprachlich “Ammon-Kreisel”): Kann der neue Kreisel von allen Fahrzeugen befahren werden?
- Ja, der neue Kreisel kann grundsätzlich durch alle Fahrzeuge befahren werden.
- Der Kanton Bern hat die Befahrbarkeit durch einen 1:1 Test auf der Berner Allmend nachgeprüft.
- Der Schwerverkehr überstreicht dabei den Innenring, welcher aber auf Niveau der Fahrbahn liegt.
- Ausgeschlossen sind 360°-Wendungen; diese sind in der Praxis aber nicht notwendig und im heutigen Zustand beim konventionellen Knoten nicht möglich. Somit status quo zur heutigen Wendemöglichkeit.
Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt: Wo beginnt die Zone, wo endet sie?
Von Gümmenen in Richtung Neuenegg fahrend, beginnt die Tempo 30-Zone auf der Höhe “Bahnweg” beim Poly-Areal und endet im Bereich der Einfahrt auf den Parkplatz der Sensetalbahn/SBB. In Richtung Bösingen fahrend, endet die Tempo 30-Zone auf der Höhe der ehemaligen Käserei (Bösingenstrasse 4).
Schulwegsicherheit im Stedtli. Wie wird diese während der Bauzeit gewährleistet?
- Je nach Bauphase sind verschiedene Fussgängerkorridore vorgesehen.
- Der Einsatz von Verkehrsdiensten mit entsprechendem Absperrmaterial für die Fussgängerführung sowie die Leitung des Baustellenverkehrs sind vorgesehen.
- Im Rahmen eines eigenen Kommunikationskanlas während der Intensivbauphase im Stedtli (November 2024 bis Anfang August 2025), sind verschiedene Massnahmen (Signalisationen / Signaletik / Plakate) für die Lenkung der Zufussgehenden geplant. Die Massnahmen werden abgestimmt auf die jeweilige Bauphase zeitnah auf der vorliegenden Webseite bekanntgemacht.
Fussgängerstreifen: Gibt es noch welche und wenn ja, wo?
Fussgängerstreifen auf der Kantonsstrasse:
- Beim Bärenplatz 8 (Post, Boutique Ambiente)
- Auf der Nordseite der Sensebrücke (Bahnhofzugang)
- Auf der Südseite der Sensebrücke
Querungshilfen auf der Kantonsstrasse:
- Murtenstrasse 12/14 (Einmündung Bahnhofstrasse in Murtenstrasse)
- Bösingenstrasse 4 (alte Käserei) und Bösingenstrasse 8/12 (gegenüber altes Coop)
Fussgängerstreifen: Welche bestehenden werden aufgehoben?
Auf der Kantonsstrasse:
- Bärenplatz 4 (von der ehemaligen Bäckerei Bartlome zum Gasthof Bären)
- Bärenplatz 11 (Architektur Rüedi zur Valiant Bank)
- Neuengasse 1 (bei der Bäckerei Bärtschi)
- Neuengasse 8 (Pizzeria Zorbas zum Reisebüro Hotelplan)
- Neuengasse 16 (von Ammon-Ideen zur “Villa Freiburghaus”)
- Murtenstrasse 12 (Ausfahrt Bahnhofstrasse in die Murtenstrasse)
- Bösingenstrasse 3 (von Malerei Di Pietro Wysser zur alten Käserei)
Brückenbauten
Könnte nordseitig unter der neuen Sense-Brücke eine Fussgängerunterführung gebaut werden?
- Der Bau der neuen Brücke ist genehmigt und finanziert
- Eine Änderung an der baubewilligten neuen Sensebrücke bedingt neue Verfahren, neue Abläufe und neue Finanzierungsbeschlüsse (Projektierung, Planung, Baubewilligungsverfahren, Ausschreibungsverfahren, administrativer Aufwand, Teuerung).
- Die Brücke ist im Eigentum des Kantons Bern. Eine Änderung am bewilligten Brückenprojekt liegt in der alleinigen Kompetenz des Kantons. Angesichts der bereits sehr weit gediehenen Vorarbeiten im Hinblick auf den Rückbau der alten Brücke und des Baus der neuen Sensebrücke, wird von einer Projektänderung an der heute baubewilligten Brücke abgesehen.
- Die Brücke muss einem 300-jährigen Hochwasser (Q300) standhalten. Mit einer solchen Unterführung könnte der dafür nötige Abflussquerschnitt nicht eingehalten werden, ohne die Brücke Richtung Kreisel erheblich zu verlängern, was wiederum wegen der Platzverhältnisse technisch nicht möglich ist.
- Die Brücke hätte deswegen eine höhere Steigung (> 6%) und die Statik würde verändert. Zu alledem müsste sich die Brücke immer noch harmonisch ins Ortsbild einfügen, indem sie sich ihrem historischen Vorbild optisch anpasst.
- Letztlich wäre wegen der veränderten Steigung (>6%), die behindertengerechte Ausführung der Brücke nicht zu gewährleisten, was nach Behindertengesetzgebung nicht bewilligungsfähig ist.
Welches sind die Elemente des Brückenbaus? Weshalb nehmen der Rückbau und der Neubau so viel Zeit in Anspruch?
- Der Rückbau, die Erstellung des Lehrgerüstes mit komplexer Schalung, die Verankerungen der Vorspannung und die Betonarbeiten sind die zeittreibenden Elemente.
- Die Brücke kann aufgrund ihres statischen Systems (Einspannung im Bereich der beiden Widerlager) nicht neben der bestehenden Brücke erstellt und eingeschoben werden. Das heisst, sie muss direkt vor Ort erstellt werden.
- Der Rückbau der alten Sensebrücke beginnt im August 2025 und endet im September 2025.
- Anschliessend werden die Baugruben und die Widerlager erstellt (September 2025 bis September 2026).
- Der eigentliche Bau der neuen Sensebrücke beginnt im November 2026 und endet Ende Juli 2027.
Rückbau altes Bahnhofareal
Was passiert mit dem alten Bahnhofareal?
- Bis zum Bauende des Gesamtprojektes wird das alte Bahnhofareal als Installations- und Lagerplatz, als prov. Parkierungsanlage und als temporäre Umfahrung genutzt.
- Die Gemeinde plant, im Rahmen der Überarbeitung der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenplan), die künftige Nutzung.
Umgebung Villa Freiburghaus
Wann wird der ehemalige Garten der Villa als öffentlicher Raum genutzt werden können? Was hat die Gemeinde für Pläne?
Der Garten der Villa Freiburghaus wird umgestaltet und für die Bevölkerung zugänglich gemacht. Zusammen mit Sitzgelegenheiten unter der grossen Blutbuche und einem neuen Brunnen entsteht hier ein attraktiver Aufenthalts- und Durchgangsraum vom Bahnhof zum Stedtli.