FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Projekt. Finden Sie keine Antwort auf Ihre Fragen? Schreiben Sie uns. Benützen Sie dazu bitte das Kontaktformular.

Projektübergreifende Fragen und Antworten

Wie viele Parkplätze sieht das Projekt gegenüber dem heutigen Projekt vor?

  • Insgesamt resultiert betreffend der Anzahl der Parkplätze ein Status quo.
  • Auf dem neuen Bahnhofareal werden insgesamt 53 Parkplätze angeboten (46 Park&Ride, 2 Behinderten-Parkplätze sowie 5 Kiss&Ride-Parkplätze)
  • Die Parkplätze vor dem Gemeindehaus, beim Achetringeler-Brunnen, werden aufgehoben und im Bereich des alten Bahnhofareals neu angeordnet
  • Vor der Post werden neu zwei Parkplätze anstelle von drei Angeboten; auch hier wird der Parkplatz im Bereich des alten Bahnhofareals kompensiert
  • Im Bereich des neuen Kreisels werden die 3 Parkplätze vor der Liegenschaft Neuengasse 18 (Ammon) neu seitlich gegenüber der Sense angeordnet

Wie lange darf auf der Baustelle gearbeitet werden?

Bis 17 Uhr.

Amphibienschutzmassnahmen

Wieso müssen so aufwändige und teure Amphibienschutzbauwerke errichtet werden?

Aufgrund der Bundesgesetzgebung sind Massnahmen für den Schutz von Flora und Fauna zwingend vorzusehen. Im Einspracheverfahren musste das Auflageprojekt, welches ursprünglich zwei Durchlässe unter der Neueneggstrasse vorsah, auf drei Durchlässe erweitert werden.

Hochwasserschutz und Revitalisierung Sense

Materialaufbereitungsplatz Saane-Sensespitz. Weshalb an diesem Ort und was wird dort gemacht?

  • Mit der Aufbereitung vor Ort können umfangreiche und grossräumige Transporte auf der Strasse vermieden werden, da das Material wieder im Projektperimeter eingebaut wird.
  • Der Materialaufbereitungsplatz wurde aufgrund der optimalen Erschliessung durch die Bauumfahrung West bewusst in der Gillenau gewählt.
  • Durch die Bauumfahrung West ist während der gesamten Bauzeit eine Anbindung des Aufbereitungsplatzes an beide Uferseiten bzw. an das übergeordnete Verkehrsnetz gewährleistet.
  • Auf dem Materialaufbereitungsplatz in der Gillenau werden rund 30’000 m3 bzw. 60’000 t Material zu normierten Gesteinskörnungen aufbereitet, welche im Projekt vor Ort wieder verbaut werden.
  • Insgesamt werden über 120’000 m3 Aushubmaterial im Zusammenhang mit den Bauarbeiten verschoben.

Weshalb werden die Rodungen, 2. Etappe erst im Herbst/Winter 2023 durchgeführt?

Am Senselauf leben auch Reptilien. Noch bevor sich diese eine frostsichere Unterkunft im Wasser oder im Boden suchen, müssen diese im Sommer eingefangen und an einen geeigneten Ort gebracht werden. Zum Beispiel in den Tierpark Dälhölzli.
Erst nachdem dieser “Reptilien-Umzug” erfolgt ist, kann mit den Holzerarbeiten/Rodungen der zweiten Etappe begonnen werden. Das ist dann eben erst im Herbst/Winter möglich.

Weshalb befindet sich die Baupiste für den Abtransport des Materials nicht von Beginn der Arbeiten an im Flussraum?

Die Erschliessung der Baustelle soll möglichst lange nicht über den Flussraum erfolgen, um Verzögerungen und Mehraufwand zu vermeiden. Hochwasser könnten z. B. die Baupiste im Flussraum wegspülen oder beschädigen und zu Unterbrüchen auf der Baustelle führen.

Installationsplätze

Die Fragen sind in der Bearbeitungsphase

Die Antworten werden hier zu gegebener Zeit aufgeschaltet

Bauumfahrungen

Bauumfahrung und öffentlicher Verkehr. Wie funktioniert dieser während des Baus?

Die Antworten können aufgrund laufender Abklärungen erst in Kürze aufgeschaltet werden (Spätsommer 2023).

Bauumfahrung West. Weshalb genau an diesem Ort?

  • Anschluss an Kantonsstrasse ist nur unter erschwerten Umständen möglich (zur Verfügung stehender Raum, vertikale Trassierung)
  • Provisorium und Ersatzbau wäre für Scheune Graf+Magnenat notwendig gewesen.
  • Beeinträchtigung Wohnnutzungen in Hochlage im Bereich Gillenauweg.
  • Keine Überkreuzung Fussgänger auf der Wunschlinie von/zu Fussgängersteg; z.B. Weg in die Regio Badi Laupen.
  • Erschliessung Aufbereitungsplatz kann flexibler gestaltet werden.
  • Mit Oberbodendepot kann Schutz gegen Wohnzone Gillenauweg erstellt werden.
  • Ersatzparkplätze im Bereich der westlichen Zufahrt altes Bahnhofareal können angeordnet werden.

Bauumfahrung West: Wieso muss die solange betrieben werden?

  • Die Umfahrung dient zu Beginn den Strassen-/Werkleitungsarbeiten in der Neuengasse und am Bärenplatz.
  • In einer zweiten Phase der Arbeiten dient sie der Erstellung der neuen Sensebrücke.

Bauumfahrung West: Wie wird verhindert, dass infolge der Baustelle auf dem Gillenauweg Mehrverkehr entsteht?

Im Übergangsbereich vom Gillenauweg zur Bauumfahrungsstrasse wird eine Schrankenanlage eingerichtet, welche nur für Rettungsdienste/Gemeindewerkdienst/Landwirtschaft passiert werden kann. Der Langsamverkehr kann die Schranke ungehindert passieren.

Tiefbauarbeiten

Behindertengerechtes Bauen. Berücksichtigt das Projekt die Behinderten?

  • Die Bauten im Bereich des neuen Bahnhofs ermöglichen einen niveaugleichen Einstieg vom/zum Bus bzw. der Bahn
  • Auch die Bushaltekanten an der neuen Haltestelle Bärenplatz werden im Form einer Teilerhöhung auf 16 cm behindertengerecht ausgeführt
  • Gleichzeitig werden Blinde- und Sehbehinderte mit taktil-visuellen Markierung an den wichtigen Stellen geführt
  • Im Weiteren werden alle Randabschlüsse behindertengerecht ausgeführt

Gibt es eine Fussgängerunterführung unter der Bösingenstrasse durch zum neuen Bahnhof Laupen?

Unter der Bösingenstrasse (Kantonsstrasse) hindurch zum neuen Bahnhof Laupen wird keine Fussgängerunterführung realisiert. Die wichtigsten Gründe dafür sind:

  • Unterführungen werden von Fussgänger/-innen nur sehr ungern genutzt (soziale Sicherheit)
  • sie sind sehr teuer
  • die Fussgängerunterführung ist an dieser Stelle aus Platzgründen nicht realisierbar
  • Sollte sich während des Betriebs indes zeigen, dass durch die Fussgängerstreifen der Verkehrsablauf auf der Bösingenstrasse eingeschränkt wird würden wir prüfen, ob der Fussgängerstreifen aufzuheben ist, was im Bereich von Tempo 30 möglich bzw. der Regelfall ist.

Fussgängersicherheit: Wird die Situation im Bereich der Neuengasse verbessert?

  • Durch den Neubau bzw. der Wiederherstellung des Ursprungzustandes beim ehemaligen Restaurant Sternen (Rückbau der Terrasse) ist es nun möglich, beidseits der Neuengasse einen durchgängigen Gehweg nutzen zu können.
  • Gleichzeitig wird das Befahren des Gehweges auf der Südseite durch Poller verhindert. Diese Poller dienen gleichzeitig auch dazu, dass die in den Gehweg ragenden Vordächer geschützt werden.

Kreisel Neuengasse, Bösingenstrasse, Neueneggstrasse (umgangssprachlich “Ammon-Kreisel”): Kann der neue Kreisel von allen Fahrzeugen befahren werden?

  • Ja, der neue Kreisel kann grundsätzlich durch alle Fahrzeuge befahren werden.
  • Der Kanton Bern hat die Befahrbarkeit durch einen 1:1 Test auf der Berner Allmend nachgeprüft.
  • Der Schwerverkehr überstreicht dabei den Innenring, welcher aber auf Niveau der Fahrbahn liegt.
  • Ausgeschlossen sind 360°-Wendungen; diese sind in der Praxis aber nicht notwendig und im heutigen Zustand beim konventionellen Knoten nicht möglich. Somit status quo zur heutigen Wendemöglichkeit.

Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt: Wo beginnt die Zone, wo endet sie?

Von Gümmenen in Richtung Neuenegg fahrend, beginnt die Tempo 30-Zone auf der Höhe “Bahnweg” beim Poly-Areal und endet im Bereich der Einfahrt auf den Parkplatz der Sensetalbahn/SBB. In Richtung Bösingen fahrend, endet die Tempo 30-Zone auf der Höhe der ehemaligen Käserei (Bösingenstrasse 4).

Schulwegsicherheit im Stedtli. Wie wird diese während der Bauzeit gewährleistet?

  • Je nach Bauphase sind verschiedene Fussgängerkorridore vorgesehen.
  • Der Einsatz von Verkehrsdiensten mit entsprechendem Absperrmaterial für die Fussgängerführung sowie die Leitung des Baustellenverkehrs sind vorgesehen.
  • Im Rahmen eines eigenen Kommunikationskanlas während der Intensivbauphase im Stedtli (November 2024 bis Anfang August 2025), sind verschiedene Massnahmen (Signalisationen / Signaletik / Plakate) für die Lenkung der Zufussgehenden geplant. Die Massnahmen werden abgestimmt auf die jeweilige Bauphase zeitnah auf der vorliegenden Webseite bekanntgemacht.

Fussgängerstreifen: Gibt es noch welche und wenn ja, wo?

Fussgängerstreifen auf der Kantonsstrasse:

  • Beim Bärenplatz 8 (Post, Boutique Ambiente)
  • Auf der Nordseite der Sensebrücke (Bahnhofzugang)
  • Auf der Südseite der Sensebrücke

Querungshilfen auf der Kantonsstrasse:

  • Murtenstrasse 12/14 (Einmündung Bahnhofstrasse in Murtenstrasse)
  • Bösingenstrasse 4 (alte Käserei) und Bösingenstrasse 8/12 (gegenüber altes Coop)

Fussgängerstreifen: Welche bestehenden werden aufgehoben?

Auf der Kantonsstrasse:

  • Bärenplatz 4 (von der ehemaligen Bäckerei Bartlome zum Gasthof Bären)
  • Bärenplatz 11 (Architektur Rüedi zur Valiant Bank)
  • Neuengasse 1 (bei der Bäckerei Bärtschi)
  • Neuengasse 8 (Pizzeria Zorbas zum Reisebüro Hotelplan)
  • Neuengasse 16 (von Ammon-Ideen zur “Villa Freiburghaus”)
  • Murtenstrasse 12 (Ausfahrt Bahnhofstrasse in die Murtenstrasse)
  • Bösingenstrasse 3 (von Malerei Di Pietro Wysser zur alten Käserei)

Brückenbauten

Könnte nordseitig unter der neuen Sense-Brücke eine Fussgängerunterführung gebaut werden?

  • Der Bau der neuen Brücke ist genehmigt und finanziert
  • Eine Änderung an der baubewilligten neuen Sensebrücke bedingt neue Verfahren, neue Abläufe und neue Finanzierungsbeschlüsse (Projektierung, Planung, Baubewilligungsverfahren, Ausschreibungsverfahren, administrativer Aufwand, Teuerung).
  • Die Brücke ist im Eigentum des Kantons Bern. Eine Änderung am bewilligten Brückenprojekt liegt in der alleinigen Kompetenz des Kantons. Angesichts der bereits sehr weit gediehenen Vorarbeiten im Hinblick auf den Rückbau der alten Brücke und des Baus der neuen Sensebrücke, wird von einer Projektänderung an der heute baubewilligten Brücke abgesehen.
  • Die Brücke muss einem 300-jährigen Hochwasser (Q300) standhalten. Mit einer solchen Unterführung könnte der dafür nötige Abflussquerschnitt nicht eingehalten werden, ohne die Brücke Richtung Kreisel erheblich zu verlängern, was wiederum wegen der Platzverhältnisse technisch nicht möglich ist.
  • Die Brücke hätte deswegen eine höhere Steigung (> 6%) und die Statik würde verändert. Zu alledem müsste sich die Brücke immer noch harmonisch ins Ortsbild einfügen, indem sie sich ihrem historischen Vorbild optisch anpasst.
  • Letztlich wäre wegen der veränderten Steigung (>6%), die behindertengerechte Ausführung der Brücke nicht zu gewährleisten, was nach Behindertengesetzgebung nicht bewilligungsfähig ist.

Wie lange dauert der Neubau Sensebrücke? Wieso dauert der Bau so lange?

  • Die Brücke kann aufgrund ihres statischen Systems (Einspannung im Bereich der beiden Widerlager) nicht neben der bestehenden Brücke erstellt und eingeschoben werden. Das heisst, sie muss direkt vor Ort erstellt werden.
  • Dabei sind der Rückbau, die Erstellung des Lehrgerüstes mit komplexer Schalung, die Verankerungen der Vorspannung und die Betonarbeiten die zeittreibenden Elemente

Rückbau altes Bahnhofareal

Was passiert mit dem alten Bahnhofareal?

  • Bis zum Bauende des Gesamtprojektes wird das alte Bahnhofareal als Installations- und Lagerplatz, als prov. Parkierungsanlage und als temporäre Umfahrung genutzt.
  • Die Gemeinde plant, im Rahmen der Überarbeitung der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenplan), die künftige Nutzung.

Umgebung Villa Freiburghaus

Wann wird der ehemalige Garten der Villa als öffentlicher Raum genutzt werden können? Was hat die Gemeinde für Pläne?

Der Kauf der Villa Freiburghaus durch die Gemeinde Laupen im Jahr 2016 war ein strategischer Entscheid. Man wollte im Rahmen der „Verkehrssanierung und städtebaulichen Entwicklung Laupen“ (VSEL) die Gelegenheit nutzen und den Garten in einen der Öffentlichkeit zugänglichen Raum umgestalten.
Man dachte bei dieser „Umgebungsgestaltung“ schwerpunktmässig an einen Kiosk, ein öffentliches WC, einen Take-Away oder an ein „Reisezentrum“. Die Nutzungen sollten unter einem Dach vereint werden – in einem denkmalpflegerisch sorgfältig und in die Umgebung der Villa integrierten sog. Pavillon.

Im Rahmen der Vorbereitungen der Baubewilligung für den Pavillon wurde einerseits klar, dass die 2016 zusätzlich zum Kauf der Villa veranschlagten Kosten von CHF 316‘000 für den Bau des Pavillons bei weitem nicht ausreichen. Andererseits gelangte die Gemeinde zur Erkenntnis, dass der Betrieb eines Pavillons während der Bauarbeiten (Bauumfahrung Stedtli) nicht wirklich sinnvoll ist

Der Bau des Pavillons wurde auch deshalb auf 2027 verschoben. Die Gemeinde wird bis dahin versuchen, Zwischenlösungen anzubieten (z.B. eine Velobox).

Das Baubewilligungsverfahren ist zurzeit (Dez. 2023) noch nicht abgeschlossen. Das Ziel, den ehemaligen Garten der Villa gewissermassen als „Eingang“ zur Bahnstation, einen Ort, an dem   man sich gerne aufhält, ist damit nicht aufgegeben, nur aufgeschoben.

Die in der Botschaft der Gemeinde von 2016 angedeuteten eventuell weiteren Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Baukörpers der Villa sind kein Thema, welches noch innerhalb der Bauzeit des Projekts VSEL (bis 2028) angegangen werden. Die Gemeinde hat diesbezüglich keine konkreten Vorstellungen und zudem keine finanziellen Mittel bereitgestellt.

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